Kennzeichnung von Luft – Rohrleitungen
Rohrleitungen und Kanäle, die nicht unter der Erde verlegt sind, müssen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung der Rohrleitungen umfasst neben Gefahrensymbolen, Warn- und Sicherheitszeichen auch Angaben zum Durchflussstoff und der Fließrichtung. Dies dient nicht nur dem Interesse der sachgerechten Instandhaltung, sondern ganz besonders der Sicherheit und Gefahrenabwehr. Bei Luft – Rohrleitungen müssen dabei mehrere DIN-Normen beachtet werden.
So befasst sich die DIN 4844 mit Sicherheits- und Warnzeichen, die mittels Kombination von Form, Farbe und Symbol vor Gefahren warnen sollen. Für Rohrleitungen, die nicht erdverlegt wurden, ist zudem die DIN 2403 zu beachten. Diese Norm befasst sich mit der Kennzeichnung nach dem Durchflussstoff sowie der Fließrichtung in den Rohrleitungen. Sie legt fest, dass über die gesamte Rohrlänge im Abstand von maximal 10 Metern sowie an besonderen Punkten (zum Beispiel Anfänge, Abzweige, Wanddurchführungen, Armaturen) deutlich sichtbare und dauerhafte Markierungen anzubringen sind. Dies kann durch Anstrich und Beschriftung der Rohrleitungen, durch Bänder oder mittels Schildern geschehen.
Luftrichtungspfeil – Grundfarben grau, Schrift und Rand schwarz
Bei der Kennzeichnung von Rohrleitungen nach DIN 2403 wird der Durchflussstoff über Gruppen- und Zusatzfarben festgelegt. Eine zusätzliche Beschriftung durch Wortangabe, Kennzahl oder chemische Formel des Stoffes ist notwendig. Luft – Rohrleitungen gehören zur Gruppe 3 und sind mit grauer Farbe (RAL 7004 – signalgrau) und schwarzer Schrift zu markieren. Zudem muss die Durchflussrichtung mittels Fließrichtungspfeil angegeben sein.
Luft – Rohrleitungen und Kanäle in Gebäuden gehören oft zu Lüftungs- oder Klimaanlagen. In diesem Fall muss auch der DIN 1946 bzw. der neueren DIN EN 12792 Rechnung getragen werden. Diese Normen unterscheiden verschiedene Luftarten (zum Beispiel Zu-, Ab-, Um-, Rück- oder Fortluft). Sie müssen an den Luft – Rohrleitungen und Kanälen durch spezifische Kombinationen aus Grund- und Schriftfarbe gekennzeichnet werden.