Kennzeichnung von Abluft – Rohrleitungen nach DIN EN 12792 (alt DIN 1946)

AbluftRohrleitungen sowie Kanäle als Bestandteil von Lüftungs- oder Klimaanlagen müssen entsprechend der durchströmenden Luftart gekennzeichnet werden. Grundlage dafür ist die DIN 1946 bzw. die neuere DIN EN 12792. In diesen Normen sind sowohl die Luftarten als auch deren jeweilige an den Rohrleitungen anzubringenden Kennzeichnungen beschrieben. Auch für Abluft – Rohrleitungen und Kanäle liegen entsprechende Definitionen vor.

Die Kennzeichnung von Abluft – Rohrleitungen sowie Kanälen erfolgt wie bei anderen Luftarten auch durch ein farbiges Schild, ein Band oder ein entsprechender Anstrich. Bewährt haben sich dabei selbstklebende Folien, die auch auf rauen Oberflächen sicher haften und extrem widerstandsfähig gegen Öle, Reiniger und Wettereinflüsse sind. Sie können daher zur Kennzeichnung an Rohrleitungen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich verwendet werden.

Laut DIN EN 12792 (vormals DIN 1946) ist jeder Luftart (zum Beispiel Abluft, Umluft, Zuluft und andere) eine spezifische Farbe zugeordnet. Für Abluft wurde gelb als Kennzeichnung festgelegt. Als Abluft wird dabei jene Luft bezeichnet, die den zu lüftenden bzw. zu klimatisierenden Raum oder Bereich verlässt. Neben der farblichen Kennzeichnung muss auf den Abluft – Rohrleitungen auch die Durchflussrichtung angegeben sein. Die erwähnten Folien sind meist als DIN-gerechte farbige Fließrichtungspfeile erhältlich, mit denen sowohl die Luftart als auch die Fließrichtung unkompliziert an den Rohrleitungen gekennzeichnet werden können.

Fließrichtungspfeil Abluft gelb

Die Kennzeichnung von Abluft – Rohrleitungen und Kanälen nach DIN EN 12792 (alt DIN 1946) ist also recht einfach zu bewerkstelligen. Ein gelber Fließrichtungspfeil mit schwarzer Beschriftung „Abluft“ genügt. Bleibt die Frage, wo genau die Kennzeichnung angebracht werden soll. Hierzu kann die DIN 2403 als Richtwert verwendet werden. Sie gibt an, dass alle überirdisch verlegten Rohrleitungen und Kanäle über die gesamte Länge gekennzeichnet werden müssen. Der Maximalabstand zwischen zwei Markierungen beträgt 10 Meter. Am Anfang, am Ende sowie an Wanddurchbrüchen oder Armaturen ist jeweils eine zusätzliche Kennzeichnung der Rohrleitung anzubringen.

>>> Fließrichtungspfeile nach DIN EN 12792 bei HLS-Kennzeichnung.de

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