Abluft, die der Luftbehandlungsanlage wieder zugeführt und als Zuluft wiederverwendet wird, bezeichnet man nach DIN EN 12792 (vormals DIN 1946 – 1) als Umluft. Wie alle Luft – Rohrleitungen müssen auch Umluft – Rohrleitungen durch einen farbigen Richtungspfeil und Schriftzug „Umluft“ gekennzeichnet werden. Speziell für die Farbkennzeichnung von Umluft – Rohrleitungen muss aber eine Neuerung in der DIN – Norm beachtet werden.
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Die DIN EN 12792 (alt DIN 1946) legt fest, dass in Lüftungs- und Klimaanlagen jeder Luftart eine spezifische Farbe zugeordnet ist. Entsprechend müssen Luft – Rohrleitungen und Kanäle nach der DIN EN 12792 (ehemals DIN 1946) jeweils mit der entsprechenden Farbe gekennzeichnet werden. 2004 wurde die alte DIN 1946 – 1, die insbesondere auch die Farbkennzeichnung für Luft – Rohrleitungen und Kanäle definiert, durch die europäische DIN EN 12792 ersetzt. Dies führte unter anderem auch zu Änderungen bei der Kennzeichnung von Umluft – und Mischluft – Rohrleitungen.
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Die DIN EN 12792 (ehemals DIN 1946) behandelt in sieben Teilen wesentliche Aspekte der Raumlufttechnik. Im ersten Teil „Terminologie und graphische Symbole“ wird unter anderem die Farbkennzeichnung für Luft – Rohrleitungen geregelt. Dies dient einer einheitlichen Kennzeichnung an Luft – Rohrleitungen und Kanäle und damit der sachgerechten und vereinfachten Wartung und Instandsetzung von Lüftungsanlagen. Für die Farbkennzeichnung werden sechs verschiedene Luftarten unterschieden.
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News | Ronny | 4. März 2011 | Kommentare (0)
Abluft, Außenluft, DIN 1946, DIN EN 12792, Farbmarkierung, Fließrichtungspfeile, Fortluft, Kanäle, Raumluft, Rohrleitungen, Umluft, Zuluft