Farbkennzeichnung von Luft – Rohrleitungen nach DIN 2403
Die DIN 2403 regelt die Kennzeichnung von Rohrleitungen und Kanälen, die nicht erdverlegt wurden, nach dem Durchflussstoff. Eine solche Farbkennzeichnung ist vor allem unter dem Aspekt der Sicherheit sowie für eine sachgerechte Instandhaltung unerlässlich. Auch Luft – Rohrleitungen und Kanäle müssen gemäß DIN 2403 gekennzeichnet werden.
Wie alle anderen Rohrleitungen, müssen auch Luft – Rohrleitungen mindestens alle 10 Meter sowie an betriebswichtigen Punkten wie an Anfängen, Abzweigungen oder Armaturen deutlich sichtbar und dauerhaft durch vorgeschriebene Symbole und Farben gekennzeichnet werden. Diese Anforderung für die Farbkennzeichnung kann durch einen speziellen Anstrich, durch Schilder oder durch spezielle selbstklebende Folienbänder an den Rohrleitungen umgesetzt werden.
Für die Farbkennzeichnung von luftführenden Rohrleitungen legt die DIN 2403 Signalgrau (RAL 7004) sowie eine schwarze Schriftfarbe fest. Dadurch ist der Durchflussstoff Luft eindeutig markiert. Eine Zusatzfarbe, welche evtl. auf einen speziellen Zustand des Stoffes hinweisen würde, ist für Luft nicht vorgesehen.
Neben der Farbkennzeichnung verlangt die DIN 2403 die Angabe der Durchflussrichtung mittels eines Fließrichtungspfeils. Sollte die Fließrichtung in der Luft – Rohrleitung anlagebedingt wechseln, muss dies durch einen Doppelpfeil markiert werden. Die Farbe der Fließrichtungspfeile entspricht der Schriftfarbe. Für Luft – Rohrleitungen wäre dies also schwarz.
Die DIN 2403 sieht vor, dass neben der Farbkennzeichnung, der Durchflussstoff auch als Wort, Kennzahl oder chemisches Zeichen in Schriftfarbe angegeben wird. Auf luftführenden Rohrleitungen und Kanälen, muss also „Luft“ in schwarzer Schrift zu lesen sein. Weitere Angaben wie Warn- und Sicherheitszeichen sind möglich und auf der der Durchflussrichtung entgegengesetzten Seite anzubringen.
Die Farbkennzeichnung von Luft – Rohrleitungen und Kanälen muss über den gesamten Umfang der Rohre erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, zum Beispiel durch rückseitige Wände, darf auch verkürzt werden. Selbstklebende Bänder und Folien müssen sich aus Gründen der Sicherheit am Ende überlappen. Es ist zudem auf eine ausreichende Größe der Farbkennzeichnung auf Luft – Rohrleitungen und Kanälen zu achten.
>>> Fließrichtungspfeile nach DIN 2403 bei HLS-Kennzeichnung.de